DATENSCHUTZ

1) Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Vielen Dank für das Interesse an dem Internetangebot von Rechtsanwältin Leineweber. Der Schutz der persönlichen Daten der Nutzer dieser Webseite liegt Rechtsanwältin Leineweber sehr am Herzen. An dieser Stelle werden Sie umfassend und transparent über den Datenschutz in der Kanzlei sowie im Rahmen der Nutzung dieser Webseite aufgeklärt.

Datensicherheit in der Kanzlei Leineweber

Das Rechtsanwältin Leineweber entgegengebrachte Vertrauen ist gesetzlich durch das Anwaltsgeheimnis geschützt (§ 203 StGB). Rechtsanwältin Leineweber unterliegt einer strengen Geheimhaltungspflicht, gemäß welcher anvertraute Geheimnisse gegenüber jedermann zu wahren sind, auch gegenüber Gerichten und Behörden.

Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4g i.V.m. § 18 und § 4e BDSG

Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz (§ 4f BDSG) auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Sofern kein Beauftragter für den Datenschutz bestellt ist, obliegt diese Pflicht dem Verantwortlichen. Dies ist Rechtsanwältin Leineweber.

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